Als Internist erbringe ich qualitätsgesicherte Leistungen.
Eine Liste der von uns erbrachten qualitätsgesicherten Leistungen (Diagnostik und Therapie) finden Sie hier.
In Berlin unterliegen mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die die niedergelassenen Ärzte für gesetzlich krankenversicherte Patienten erbringen, einer besonderen Qualitätssicherung durch die KV Berlin. Dies sind 99 Prozent aller Leistungen, die derzeit durch eine externe Qualitätskontrolle überprüft werden können.
Diese so genannten qualitätsgesicherten (QS) Leistungen darf der Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut nur erbringen, wenn er eine spezielle fachliche Qualifikation nachweist und gegebenenfalls bestimmte apparative, bauliche oder organisatorische Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus gibt es für einen Teil der Leistungen weitere Prüfungen, mit denen die KV die Qualität der Leistung auch nach der Erteilung der Genehmigung überprüft. Nur Ärzte, die diese hohen Qualitätsanforderungen erfüllen, dürfen diese Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.